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Apr

Belehrung seitens des Sächsischen Staatsministerium für Kultus

Sehr geehrte Eltern,

seitens des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus erfolgt hiermit eine Belehrung, welche sich an alle Eltern, Sorgeberechtigte und in der Einrichtung tätigen Personen gem. § 34 Abs. 5 S. 2 Infektionsschutzgesetz (IfSG) richtet.

Bitte nehmen Sie die zum Download zur Verfügung stehende Belehrung zur Kenntnis.

 

Mit freundlichen Grüßen

Y. Neumann

Download zum Ausdruck Belehrung
Grundschule Reichenhain