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Wichtige Information zum Schüleraufnahmeverfahren im Schuljahr 2023/24
Sehr geehrte Eltern,
das Schüleraufnahmeverfahren – Klassenstufe 1 – für das Schuljahr 2023/24 hat begonnen. Wir freuen uns, dass Sie sich für unsere Schule interessieren. Bitte beachte Sie, dass kein Rechtsanspruch auf den Besuch einer bestimmten Grundschule besteht. Ihr Recht als Eltern auf Aufnahme Ihres Kindes wird durch die an der jeweiligen Schule verfügbaren Ausbildungsplätze (Anzahl der Klassen und Schüler pro Klasse) begrenzt. Sollte demnach mehr Schüler angemeldet sein, als Aufnahmekapazität an der Schule vorhanden sind, ist die Durchführung eines Auswahlverfahrens nach sachgerechten Kriterien unerlässlich.
Es werden für diesen Fall die folgenden Auswahlkriterien für die freien Plätze unter Berücksichtigung der Gewichtung bei inklusivem Unterricht und dser Anzahl der zum Zeitpunkt der Aufnahmeentscheidung mit hinreichender Wahrscheinlichkeit nicht zu versetzenden Schüler sowie der anderweitig zugewiesenen Schüler in der nachfolgend genannten Reihenfolge und entsprechender Gewichtung herangezogen:
- Schüler mit sonderpädagogischen Förderbedarf
- Härtefälle
- Geschwister
- Dauer des Schulweges
- Zufallsprinzip
Nähere Erklärungen zu diesen Kriterien finden Sie in dem Brief der Schulleiterin Frau Neumann, welcher als Download für Sie zur Verfügung steht. Am 26.05.2023 sollen Sie den Aufnahmebescheid bzw. ggf. einen Ablehungsbescheid erhalten.
Download des vollständigen Briefes | Schulaufnahmeverfahren 2023/24 |