Mai
Hinweis zur Notbetreuung / Wiederaufnahme des Unterrichts für Klasse 4
Liebe Eltern,
am 1. Mai 2020 hat das Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt eine neue Allgemeinverfügung erlassen, die wir Ihnen unten zum Download mit dem entsprechenden Antragsformular zur Kenntnis geben.
Bitte beachten Sie, dass sich der Kreis der Personen, die eine Notbetreuung in Anspruch nehmen kann, erneut verändert bzw. erweitert hat. Nach wie vor muss der Anspruch der Notbetreuung durch den Arbeitgeber bestätigt werden. Bitte geben Sie diesen bestätigten Antrag am ersten Tag der Betreuung Ihrem Kind mit und teilen Sie uns im Vorfeld mit, dass Ihr Kind die Notbetreuung in Zukunft in Anspruch nehmen wird.
Ab Dienstag, 05.05.2020 findet die Notbetreuung unserer Kinder der Klassen 1 bis 3 ganztätig in den Horträumen statt, damit wir die Räume der 1. Etage für unsere 4. Klasse vorbereiten können, für die ab Mittwoch, 06.05.2020 der Unterrichtsstart erfolgt. Genaue Infos für die Klassen 4 sind im Brief Klasse 4 (unter Download Texte) ersichtlich.
Bei unserem Essenanbieter CoWerk können Sie für die Kinder wieder Essen bestellen.
Mit freundlichen Grüßen
Y. Neumann
Download Texte | Elternbrief allgemein 04.05. |
Antragsformular | 20200501-Allgemeinverfuegung |
Anlagen | 20200501-Allgemeinverfuegung_Anlage_1 |